Fehlende Gatekeeper-Funktionen

Mit dem Aufkommen Sozialer Medien hat sich die Medienlandschaft gewandelt: Jeder Medienkonsument kann gleichzeitig und unkompliziert auch zum Medienproduzenten werden (Schmid et al., 2018, S. 77). Problematisch ist hierbei, dass für den „Medienproduzenten“ keine journalistische Standards gelten, wie z. B. fundierte Recherchen und Beweisführung, Widerspruchsfreiheit, das Verwenden einer seriösen Quelle, Quellenüberprüfung usw. (Zimmermann & Kohring, 2020, S. 31). Bei Nachrichten, die von seriösen Medienunternehmen verbreitet werden, kann man in der Regel von deren Richtigkeit ausgehen. Bei geteilten Inhalten von Mediennutzern kann davon nicht ausgegangen werden.

Dienen Journalisten einer (seriösen) Zeitungsredaktion als Gatekeeper, die für das Nachweisen der Authentizität sowie den Wahrheitsgehalt einer Nachricht zuständig sind, gibt es diese bei den Sozialen Netzwerken nicht. Nachrichten gelangen nicht über diese Gatekeeper in die Öffentlichkeit, sondern über die Sozialen Netzwerke direkt und ungefiltert sowie ungeprüft (Schmid et al., 2018, S. 77).


Quellen:

  • Schmid, C. E., Stock, L. & Walter, S. (2018). Der strategische Einsatz von Fake News zur Propaganda im Wahlkampf. In Sachs-Hombach, K. & Zywietz, B. (Hrsg.), Fake News,   Hashtags & Social Bots: Neue Methoden populistischer Propaganda (S. 69-90). Springer VS.
  • Zimmermann, F. & Kohring, M. (2020). Aktuelle Desinformation – Definition und Einordung einer gesellschaftlichen Herausforderung. In Hohlfeld, R., Harnischmacher, M., Heinke, E., Lehner, L. S. & Sengl, M. (Hrsg.), Fake News und Desinformation: Herausforderungen für die    vernetzte Gesellschaft und die empirische Forschung (1. Auflage, S. 23-37). Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.