Was heißt Artenschutz?
Alle Tier- und Pflanzenarten und damit die Vielfalt auf unserer Erde muss geschützt werden.
Zu diesem Zweck wurden bereits einige Abkommen geschlossen, die das weitere Artensterben verhindern sollen, z. B.:
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES[1])
– für bereits vom Aussterben bedrohte Arten (Liste[2]) ist der Handel grundsätzlich verboten
– Handel mit Exemplaren oder Produkten einer Art nur dann, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Art ist
– Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten
- Bonner Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten (CMS[3])
– Schutz von Kleinwalen
– Schutz von wandernden Watt- und Wasservögel
– Erhalt der europäischen Fledermauspopulationen
– Schutz der Seehunde im Wattenmeer
– Schutz von Haien und Rochen
– Schutz von Greifvögeln und Eulen
- EU-Artenschutzverordnung[4]
– regelt einheitlich für alle EU-Länder die Ein- und Ausfuhr gemäß den Vorgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
– Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung von lebenden Tieren und Pflanzen, präparierte Tiere, Elfenbein, Holzerzeugnisse und Medikamente (mit tierischen und pflanzlichen Bestandteilen)
– weitere geschützte Tierarten: Meeresschildkröten, der Indische Elefant und der Jaguar
[2] https://cites.org/eng/app/appendices.php
[3] https://www.cms.int/en/convention-text
[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810&from=LT