Artenschutz

Artenschutz
Was heißt Artenschutz?

Alle Tier- und Pflanzenarten und damit die Vielfalt auf unserer Erde muss geschützt werden.

Zu diesem Zweck wurden bereits einige Abkommen geschlossen, die das weitere Artensterben verhindern sollen, z. B.:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES[1])

– für bereits vom Aussterben bedrohte Arten (Liste[2]) ist der Handel grundsätzlich verboten

– Handel mit Exemplaren oder Produkten einer Art nur dann, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Art ist

– Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten

  • Bonner Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten (CMS[3])

–          Schutz von Kleinwalen

–          Schutz von wandernden Watt- und Wasservögel

–          Erhalt der europäischen Fledermauspopulationen

–          Schutz der Seehunde im Wattenmeer

–          Schutz von Haien und Rochen

–          Schutz von Greifvögeln und Eulen

  • EU-Artenschutzverordnung[4]

– regelt einheitlich für alle EU-Länder die Ein- und Ausfuhr gemäß den     Vorgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

– Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung von lebenden Tieren und         Pflanzen, präparierte Tiere, Elfenbein, Holzerzeugnisse und    Medikamente (mit tierischen und pflanzlichen Bestandteilen)

– weitere geschützte Tierarten: Meeresschildkröten, der Indische Elefant   und der Jaguar


[1] https://cites.org/eng

[2] https://cites.org/eng/app/appendices.php

[3] https://www.cms.int/en/convention-text

[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810&from=LT

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